Gibt es eine Schweigepflicht?

Ja, als deine Kinderanwältin bin ich an eine Schweigepflicht gebunden, welche für fast alles gilt, was du mir erzählst. Du kannst also offen mit mir sprechen, ohne dass ich das Gesagte dem Gericht oder deinen Eltern ohne dein Einverständnis weitererzählen darf. Bei welchen Informationen es allenfalls Ausnahmen gibt, erkläre ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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