Wer trägt die Kosten?

In den meisten Fällen wird eine Kinderanwältin von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder vom Gericht eingesetzt. Die Behörden regeln dann auch die Frage, wer die Kosten trägt (Eltern oder Staat). Auch wenn du dich selbst um eine Vertretung kümmerst, kann eine Einsetzung über die Behörde erfolgen. Falls du genauer wissen möchtest, wie du in einem solchen Fall vorgehen musst, kannst du mich anrufen oder mir eine Email schreiben.

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